Hygienekonzept

 

Publikumslauf sowie Eis-Disco während
der Corona-Pandemie - Stand 17.02.2022

 

·      Die Veranstaltungen „Publikumslauf“ und „Eis-Disco“ stehen unter dem Vorbehalt der jeweiligen weiteren Entwicklung im Rahmen der „Corona-Pandemie“. Kurzfristige Absagen durch den Förderverein Eissportarena Lindau e.V. oder auf Grund Anordnung der zuständigen Behörden sind grundsätzlich jederzeit möglich.

 

·         Während des Publikumslaufes sowie der Eis-Disco ist die Besucheranzahl in der Eissportarena Lindau auf 300 Personen begrenzt.

 

·       Der Zugang zum Publikumslauf sowie der Eis-Disco erfolgt ausschließlich über den Haupteingang.

 

·         Bei Betreten der Eissportarena Lindau gilt für die aktive Sportausübung die 3G - Regelung.

 

Demnach ist der Zutritt zur Eissportarena für die aktive Sportausübung nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet.


Ein Impfnachweis aller Beteiligten ist elektronisch oder persönlich dem Kassenpersonal / Personal der Eissportarena Lindau vorzulegen. Der Impfnachweis muss in deutscher, englischer Sprache oder als elektronisches Dokument bestätigen, dass seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

 

Ein Genesennnachweis aller Beteiligten ist elektronisch oder persönlich dem Kassenpersonal / Personal der Eissportarena Lindau vorzulegen. Der Genesenennachweis muss in deutscher, englischer Sprache oder als elektronisches Dokument bestätigen, dass die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage höchstens aber 3 Monate zurückliegt.

 

Getestete Personen haben in schriftlicher oder elektronischer Form folgende Tests dem Übungsleiter / Mieter vorzulegen:

> Einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test, PoC-PCR-Test oder sonstige via Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Test

> Einen maximal 24 Stunden alten POC Antigentest

 

Vor Ort unter Beaufsichtigung vorgenommene Selbsttests werden nicht akzeptiert.

 

Folgende Ausnahme in Hinsicht auf die 3G - Regelung gilt für den Zutritt zur Eissportarena Lindau:

 

Kinder, welche das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben oder nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler zur aktiven Sportausübung (mit Schulbesuch in Deutschland) die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen benötigen keinen 3G-Nachweis. (Nachweis erfolgt über amtliches Dokument der Schule)

 

         Das Tragen einer FFP2 Maske ist im gesamten Gebäude verpflichtend laut den gesetzlichen Vorgaben.

 

Befreit von der Maskenpflicht sind

>       Kinder bis zum sechsten Geburtstag

>      Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und korrekte Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.

 

Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur medizinische Gesichtsmasken tragen.

 

Zur Sportausübung auf der Eisfläche entfällt die Maskenpflicht.

 

·         Es stehen Umkleideräume (Publikum 1 & Publikum 2) in der Eissportarena Lindau zur Verfügung. Um den Ablauf in der Eissportarena so einfach wie möglich zu gestalten, wird an alle Besucher appelliert sich so weit als möglich zuhause oder auf den Bänken in der Eissportarena umzuziehen.

 

·         Es gibt keine Personenbeschränkung in den Umkleidekabinen, allerdings ist das Tragen einer FFP2- Maske während des gesamten Aufenthalts verpflichtend.

 

·         In den Toiletten sowie Umkleideräumen sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern, nach Möglichkeit eingehalten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

 

·         Nach Beendigung des Publikumslaufes / Eis-Disco sind die Umkleideräume schnellstmöglich zu verlassen.

 

·         Auf der Eisfläche sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter, wenn möglich eingehalten werden.

 

·     Der Aufenthalt für Eltern / Zuschauern sowie allen nicht aktiv Sporttreibenden ist während des Publikumslaufs / Eis-Disco in der Halle nur mit 2G - Nachweis gestattet. Die 2G-Regelung ist strikt einzuhalten.

 

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist nach Möglichkeit einzuhalten. Gruppenbildung ist zu vermeiden.

 

·         Eltern / Zuschauer während des Publikumslaufes / Eis-Disco sollte aus Rücksicht auf alle anderen auf ein Minimum reduziert werden.

 

·         Der Verzehr von Speisen in der Eissportarena Lindau ist nur an den dafür bestimmten Bereichen gestattet.

 

·         In der gesamten Eissportarena Lindau, inklusive sämtlicher Räumlichkeiten gilt ein striktes Alkoholverbot während des Publikumslaufes / Eis-Disco. Ausgenommen hiervon sind der Gastrobereich (Eisstüble) im normalen Geschäftsbereich.

 

·         Weiterhin sind die Gesetzlichen Vorgaben zur Corona Pandemie für Bayern zu beachten und verpflichtend einzuhalten.

 

·         Weiter sind die üblich bekannten Hygieneregeln einzuhalten sowie das Ausspucken in der gesamten Eissportarena untersagt.

 

·         Der Förderverein Eissportarena Lindau e.V. stellt den Nutzern ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit. Zudem sind in den Zugangs- und Ausgangsbereichen Spender für Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Leihschlittschuhe, Eislaufhilfen und Leihhelme werden vom Personal des KU Eisstadion nach jeder Nutzung gründlich und sorgfältig desinfiziert.


Lindau, 18.01.2022

Florian Grieger, Geschäftsführer Eissportarena Lindau e.V.