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Hallenordnung

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Hallenordnung

 

für Nutzer der BPM-Arena Lindau

 

 

 

 

 

1.   Allgemeines

 

 

 

Die BPM-Arena Lindau ist eine Sporteinrichtung geführt durch den Förderverein Eissportarena Lindau e.V.

 

 

 

2.   Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Hallenordnung gilt für den gesamten Bereich der BPM-Arena Lindau einschließlich der umliegenden Zugangs-, Verkehrs- und Parkflächen. Sie gilt für Zuschauer, Besucher, Sportler und sonstige Nutzer der BPM-Arena Lindau.

 

 

 

3.   Einschränkung des Benutzerkreises

 

 

 

Die Benutzung der BPM-Arena Lindau und ihre Einrichtungen steht jedermann im Rahmen dieser Hallenordnung gegen Entrichtung der nach den aushängenden Tarifen bestimmten Entgelte frei. Von der Benutzung sind jedoch ausgeschlossen:

 

 

 

1)   Betrunkene oder Personen die an ansteckenden, Anstoß erregenden Krankheiten leiden oder die eigene oder fremde Sicherheit gefährden.

 

 

 

2)   Personen, die die Anlage nicht zu den vorgesehenen Zwecken nutzen wollen oder nutzen, den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten oder den Betriebsablauf stören, kann der Eintritt verwehrt werden bzw. können durch die Mitarbeiter der BPM-Arena Lindau von der Anlage verwiesen werden.

 

 

 

3)   Personen, die nachhaltig gegen diese Hallenordnung verstoßen, können über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer ausgeschlossen werden.

 

 

 

4.   Benutzung durch Kinder

 

 

 

Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen sich in der BPM-Arena Lindau nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten. Die allgemeine Aufsichtspflicht für Kinder durch Erziehungsberechtigten bleibt in der BPM-Arena Lindau erhalten, d.h. die Erziehungsberechtigten müssen die Aufsicht für Kinder ab der Vollendung des 8. Lebensjahres falls notwendig auf eine andere aufsichtsfähige Person übertragen.

 

 

 

5.   Aufsicht

 

 

 

Das Personal der BPM-Arena Lindau oder die vom Förderverein Eissportarena Lindau e.V. beauftragten Personen üben die Aufsicht über die BPM-Arena Lindau samt Nebenanlagen aus. Die Aufsicht ist befugt, Anordnungen und Weisungen zu erteilen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb notwendig sind.

 

 

 

 

6.   Saisonzeiten, -einschränkungen

 

 

 

1)   Die BPM-Arena Lindau wird grundsätzlich von September bis einschließlich März in Betrieb genommen. Die Betriebszeit ist jedoch variabel. Änderungen können sich durch Warmwettereinflüsse, technische Defekte oder in anderen begründeten Fällen ergeben.

 

 

 

2)   Bei Überfüllung oder unvorhergesehenen Ereignissen kann die BPM-Arena Lindau für Besucher, Sportler und sonstige Nutzer vorrübergehend gesperrt werden.

 

 

 

3)   Beginn und Ende der Betriebszeit werden in den sozialen Medien, auf der Homepage des Förderverein Eissportarena Lindau e.V. unter www.eissportarena.li oder in den regionalen Zeitungen veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen werden durch Anschlag am Haupteingang bekanntgegeben.

 

 

 

7.   Eintrittsgeld / Eismiete

 

 

 

Für die Benutzung der BPM-Arena Lindau wird ein privatrechtliches Entgelt nach den aushängenden Tarifen erhoben.

 

 

 

8.   Verhalten in der Eissportarena Lindau

 

 

 

Die Benutzer der BPM-Arena Lindau sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was gegen die allgemeine Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit oder gegen entsprechend Moralischem Maßstab verstößt. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer behindert oder belästigt wird. Es ist insbesondere nicht gestattet:

 

 

 

1)   Betreten der BPM-Arena Lindau ohne Entrichtung der Eintrittsgebühr.

 

2)   Betreten der Eisfläche vor Beginn der festgesetzten Laufzeit.

 

3)   Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe.

 

4)   Übertriebenes Schnelllaufen und Kettenlaufen.

 

5)   Rauchen in der BPM-Arena Lindau, ausgenommen den ausgewiesenen Raucherbereichen.

 

6)   Sprünge jeglicher Art während des Publikumslaufes sowie der Eis-Disco.

 

7)   Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung.

 

8)   Mitnahmen von Stöcken, Schirmen, Flaschen oder sonstige Gegenstände aus Glas, splitterndem oder zerbrechlichem Material.

 

9)   Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen.

 

10)               Herumsitzen auf der Bande.

 

11)               Betreten der Stehreihen und Umgänge mit Schlittschuhen.

 

12)               Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern aller Art.

 

13)               Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.

 

14)               Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge.

 

15)               Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten und Koffer.

 

16)               Fahnen- oder Transparente, die länger als 1,5m sind oder deren Durchmesser größer als 3cm ist.

 

17)               Mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrument.

 

18)               Brandweinhaltige Getränke und Drogen.

 

19)               Tiere jeder Rasse.

 

20)               Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial.

 

21)               Laserpointer.

 

 

 

 

9.   Fundgegenstände

 

 

 

1)   Gegenstände, die in der BPM-Arena Lindau gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal ohne Anspruch auf Finderlohn abzugeben.

 

 

 

2)   Nicht abgeholte Gegenstände werden nach der gesetzlichen Bestimmung behandelt.

 

 

 

3)   Die Benutzer der BPM-Arena Lindau können mitgebrachte Gegenstände in den Wertschließfächern neben der Aufsicht aufbewahren. Die Wertschließfächer werden durch Einwurf einer Schlüsselkaution betriebsbereit gemacht. Verloren gegangene Schlüssel sind mit einem Kostenersatz von 25,00 Euro zu ersetzen.

 

 

 

4)   Diebstähle werden sofort angezeigt, auch wenn der Entwender unmittelbar gestellt wird und der Wert der entwendeten Gegenstände geringfügig ist.

 

 

 

10.               Haftung

 

 

 

1)   Die Benutzung der BPM-Arena Lindau erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

 

2)   Der Förderverein Eissportarena Lindau e.V. und seine Beauftragten haften nicht für die Garderobe.

 

 

 

3)   Der Förderverein Eissportarena Lindau e.V. haftet nicht für Schäden, die den Benutzern mittelbar oder unmittelbar durch die Benutzung der BPM-Arena Lindau samt Anlagen entstehen, es sei denn, dass der Benutzer dem Förderverein Eissportarena Lindau e.V. Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit nachweisen kann. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so muss der Schadensfall unverzüglich dem Aufsichtspersonal und innerhalb 2 Wochen dem Förderverein Eissportarena Lindau e.V. schriftlich angezeigt werden.

 

 

 

4)   Eine Haftung für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen ist ausgeschlossen.

 

 

 

5)   Die Benutzer haften für Schäden aller Art, die dem Förderverein Eissportarena Lindau e.V.  oder Dritten aus Anlass der Benutzung der Anlage entsteht, es sei denn, der Benutzer weist nach, dass Ihm an der Entstehung des Schadens keine Art von Verschulden trifft.

 

 

 

11.               Eislaufunterricht

 

 

 

Eislaufunterricht durch private Lehrer kann nach vorheriger Zustimmung des Förderverein Eissportarena Lindau e.V. erteilt werden, soweit der übrige Betrieb es zulässt. Der Schüler hat ebenso wie der private Lehrer eine Eintrittskarte zu lösen.

 

 

 

12.               Vereine, Verbände und Schulen

 

 

 

1)   Diese Hallenordnung gilt entsprechend für die Benutzung der BPM-Arena Lindau des Förderverein Eissportarena Lindau e.V. durch Vereine, Verbände, Schulen und ähnliche Gruppen für Zwecke des einschlägigen Unterrichts-, Übungs- und Wettkampfbetriebs.

 

 

 

2)   Die Benutzer der BPM-Arena Lindau im Sinne des Abs.1 genießt jede vertretbare Förderung. Sie sind jedoch den anderen BPM-Arena Benutzern gegenüber nicht bevorrechtigt. Die BPM-Arena Lindau hat der Allgemeinheit zu dienen.

 

 

 

 

3)   Die Benutzung der BPM-Arena Lindau durch geschlossene Gruppen ist nur nach vorheriger Anmeldung und nur zu den vom Förderverein Eissportarena Lindau e.V. festgesetzten Zeiten möglich. Die Zulassung dieser Gruppen und weiteren Einzelheiten der BPM-Arena Lindau sind allgemein oder von Fall zu Fall durch Vereinbarungen im

 

Rahmen dieser Hallenordnung zu regeln. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Lauf- oder Übungszeiten besteht nicht.

 

 

 

4)   Bei jeder Benutzung der BPM-Arena Lindau durch Schulklassen oder sonstige geschlossene Gruppen ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestellen. Diese ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften dieser Hallenordnung und etwaige Anordnungen des Förderverein Eissportarena Lindau e.V. oder Ihrer Bediensteten eingehalten werden. Deren eigenen Aufsichtspflicht bleibt davon unberührt.

 

 

 

13.               Anerkennung der Hallenordnung

 

 

 

     Mit Betreten der BPM-Arena Lindau erkennt der Benutzer diese Hallenordnung an.

 

 

 

14. Inkrafttreten

 

 

 

      Diese Hallenordnung tritt zum 01.09.2021 in Kraft.